Wir vertreten nur Patienten und Unfallopfer!
Wir vertreten Sie in ganz Deutschland!
Lesen Sie unsere Top-Bewertungen!
Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls!
Warum sollten Sie uns beauftragen?
1. Spezialisierte Fachanwälte:
Als Fachanwälte für Verkehrs- und Medizinrecht haben wir uns darüber hinaus hoch spezialisiert, wir vertreten ausschließlich Unfallopfer und Patienten, keine Versicherer oder Ärzte.
2. Langjährige Erfahrung:
Mit 25 Jahren Erfahrung in der Vertretung von Personenschäden vor Gericht und in den Verhandlungen mit den Versicherern haben wir uns eine beeindruckende Erfolgsbilanz aufgebaut.
3. Verhandlungsgeschick:
Wir sind erfahren und spezialisiert in der Aushandlung von fairen Entschädigungen mit Versicherungsgesellschaften, Kliniken und deren Anwälten. Wir sind ausdauernd und unnachgiebig, damit Sie angemessen entschädigt werden und um Ihre Zukunft abzusichern.
4. Ressourcen:
Unsere Kanzlei verfügt über die notwendigen Ressourcen, um eine gründliche Untersuchung Ihres Falls durchzuführen, einschließlich medizinischer Gutachter/ Sachverständiger.
5. Erfolgsgeschichten:
Unsere Kanzlei hat zahlreiche Fälle schwerstverletzter Opfer erfolgreich vertreten und dabei beachtliche Ergebnisse erzielt. Wir sind stolz darauf, unseren Mandanten geholfen zu haben, ihr Leben wiederaufzubauen. Die zahlreichen positiven Erfahrungen unserer Mandanten können Sie gerne bei den Bewertungen nachlesen.
6. Persönlicher Kontakt und Empathie:
Bei uns stehen Vertrauen und persönlicher Kontakt an erster Stelle. Wir hören unsere Mandanten aufmerksam zu und bieten einfühlsame Unterstützung auf diesem schwierigen Weg. Ihre Zufriedenheit und Ihr Wohlergehen sind unser Ansporn. Wir wissen, dass jeder Fall individuell ist und seine eigenen Herausforderungen mit sich bringt
7. Transparente Kommunikation:
Wir setzen auf offene und transparente Kommunikation mit unseren Mandanten. Wir halten Sie stets über den Fortschritt Ihres Falls auf dem Laufenden und stehen für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
8. Hohe außergerichtliche Erfolgsquote
Da wir mit allen Mitteln versuchen maximalen Schadensersatz und Zukunftsabsicherung in außergerichtlichen Verhandlungen zu erzielen, werden die absolut meisten Fälle ohne gerichtliche Hilfe zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgeschlossen.
9. Leichter Anwaltswechsel
Viele unserer Mandanten haben in der Überforderung der Anfangssituation zunächst einen nicht spezialisierten Anwalt ausgewählt und sind danach zu uns gewechselt; holen Sie sich bei uns unverbindlich eine Zweitmeinung ein, wir beraten gerne, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt und begleiten Sie gegebenenfalls bei der Durchführung.
Bundesweit für Sie vor Ort!
Vertrauen und persönlicher Kontakt sind uns wichtig!
Für Schwergeschädigte bieten wir Beratung in vielen Städten vor Ort an, beispielsweise in Berlin, Bielefeld, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und weiteren Städten.
Natürlich können Sie sich auch am Sitz unserer Kanzlei in Bremen beraten lassen.
Schmerzensgeldtabellen nach Verletzungen
Sie möchten einen Einblick in die Höhe von Schmerzensgeldzahlungen basierend auf Schmerzensgeldtabellen bekommen?
Bei uns finden Sie umfangreiche Schmerzensgeldtabellen für verschiedene Verletzungen verursacht durch Arzt/-Behandlungsfehler bzw. Unfall. Die Tabelle ist auf dem aktuellen Stand und bietet wertvolle Hinweise zur richtigen Berechnung des Schmerzensgeldes.
Sie haben Fragen – wir haben Antworten!
- Sie möchten wissen, wie hoch eine Schmerzensgeldzahlung sein könnte.
- Sie fragen sich, wann eine Entschädigung gezahlt wird.
- Sie wissen nicht, wie Sie Schmerzensgeld fordern/ beantragen .
- Sie fragen sich, ob Schmerzenzgeld verjähren kann.
Wir unterstützen Sie!
- mit einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihres Falls,
- beim Antrag auf das Schmerzensgeld,
- bei der Berechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz bis hin
- zur Auszahlung des Geldes an Sie.
Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt
Rufen Sie uns unverbindlich an! Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.
Oder senden Sie uns eine Anfrage zu Ihrem Personenschaden über unser Kontaktformular.
Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach
Fachanwalt für Medizinrecht
Ich habe mich von Anfang an entschieden, mit meiner hochgradigen Spezialisierung als Patientenanwalt ausschließlich für die Opferseite zu kämpfen.mehr ...
Hervorragend bewertet!
Rechtsanwalt Rouven-Marc Walter
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Ich vertrete ausschließlich Opfer! Wir werden für Sie unter allen Umständen den maximalen Schmerzensgeldbetrag aushandeln. Wir lassen uns nicht abwimmeln.mehr ...
»Wir machen Ihr Problem zu unserem – Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!«
Wir vertreten NUR Patienten und Opfer, NIEMALS Ärzte und Versicherer!
Nur Patientenanwälte und Opferanwälte können sicherstellen, dass keine Interessenkollisionen entstehen.
Wir vertreten ausschließlich IHRE Interessen als Arzt- oder Unfallopfer.
Es gibt keine Befangenheit, da wir NIEMALS! Ärzte oder Versicherer vertreten, so wie viele andere Rechtsanwälte es tun.
Wir betreuen Sie höchstpersönlich!
Abhängig von Ihrem Fall – Arzthaftungsrecht oder Unfallrecht – kümmert sich Herr Dr. Dr. Wambach bzw. Herr Walter um Sie persönlich. Wir stehen Ihnen zur Seite mit unserer 20-jährigen Erfahrung und Spezialisierung auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Überzeugen Sie sich von unserer Erfahrung und unseren Erfolgen in unserem Rechtsanwaltsblog, in Fachbeiträgen zu den Themen Arzthaftung und Unfallrecht und unseren Tipps und Videos.
NEU! Rechtsberatung per Videokonferenz bequem von zu Hause aus
Kostenlos und unverbindlich!
Fordern Sie eine Videoberatung zu Ihrem Fall an. Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung Ihrer Situation. Völlig ohne Verpflichtung!
Aktuelle Urteile und unsere Bewertung
Prognose eines Erwerbsschadens und Nichtanrechenbarkeit einer überobligatorischen Tätigkeit
1. Sachverhalt: Der Kläger ist mit 16 Jahren bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Der beklagte Versicherer zahlt auf alle Schadensposten (Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Mehrbedarfsschaden, Pflegekosten
Bemessung und Berechnung von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente
Die bei der Geburt geschädigte Klägerin (Geburtsschaden) wird aufgrund der Folgen einer Schulterdystokie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen niemals ein selbstständiges Leben führen können und dauerhafte Assistenz im Alltag benötigen. Das Erreichen der Berufsschulreife ist aufgrund der Entwicklungsverzögerungen zweifelhaft. Eine psychische
Schmerzensgelderhöhung wegen inadäquatem Regulierungsverhaltens
Der 87-jährige Autofahrer überfuhr in diesem Gerichtsfall einen jugendlichen Fußgänger, der sehr schwer verletzt worden ist und unter anderem ein massives Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Seit dem leidet er an motorischer Unruhe, Antriebsstörungen, linksseitigen Bewegungseinschränkungen und Lähmungen; außerdem Belastungsminderung, Aufmerksamkeitsbeeinträchtigungen und Sehstörungen.
Ihre Ansprüche bei schweren Geburtsschäden (neues Erklärvideo)
Wir stellen auf unserer Homepage umfangreiche Informationen über Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche bei schweren Geburtsschäden zur Verfügung. Das Wichtigste erläutern wir Ihnen in einem Erklärvideo ganz am Anfang des Beitrags. Wir zeigen, wie Sie höchstes Schmerzensgeld, maximalen Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden, die
Prognose eines Erwerbsschadens und Nichtanrechenbarkeit einer überobligatorischen Tätigkeit
1. Sachverhalt: Der Kläger ist mit 16 Jahren bei einem...
Read MoreBemessung und Berechnung von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente
Die bei der Geburt geschädigte Klägerin (Geburtsschaden) wird aufgrund der...
Read MoreSchmerzensgelderhöhung wegen inadäquatem Regulierungsverhaltens
Der 87-jährige Autofahrer überfuhr in diesem Gerichtsfall einen jugendlichen Fußgänger,...
Read MoreIhre Ansprüche bei schweren Geburtsschäden (neues Erklärvideo)
Wir stellen auf unserer Homepage umfangreiche Informationen über Schmerzensgeld und...
Read More