
Wir sind Schmerzensgeld-Spezialisten!
Wir sind
Schmerzensgeld-Spezialisten!
Dr. Wambach & Walter
Erfahrene Anwälte für Unfallopfer und Patienten – wir helfen Ihnen!
Wir sind Fachanwälte für Arzthaftungsrecht sowie Verkehrsrecht und spezialisiert auf das gesamte Personenschadensrecht, mit einem besonderen Fokus auf komplexe Fälle wie Geburtsschäden, Querschnittlähmungen und Schädel-Hirn-Traumata.
Schmerzensgeld
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Schmerzensgeld wirklich? Viele Faktoren wie Dauerschmerzen, psychische Folgen oder Einschränkungen im Alltag müssen individuell berücksichtigt werden – Schmerzensgeldtabellen reichen dafür oft nicht aus. Wir als spezialisierte Patientenanwälte setzen uns dafür ein, dass Ihr persönliches Schicksal nicht einfach mit Standardbeträgen abgespeist wird.
Geburtsschäden
Geburtsschäden sind für betroffene Familien eine lebenslange Herausforderung – sowohl emotional als auch finanziell. Als auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwälte setzen wir uns bundesweit für höchste Schmerzensgelder, umfassenden Schadensersatz und eine nachhaltige Zukunftssicherung für Ihr Kind ein.
Schädel-Hirn-Trauma
Ein Schädel-Hirn-Trauma wird oft unterschätzt – dabei können die Folgen gravierend und lebenslang sein. Als auf Personenschäden spezialisierte Fachanwälte setzen wir uns mit medizinischem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und Empathie dafür ein, dass Sie höchstmögliche Entschädigungen erhalten. Wir begleiten Sie kompetent bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld, Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden und sichern Ihre Zukunft umfassend ab.
Querschnittslähmung
Eine Querschnittlähmung durch Unfall oder Behandlungsfehler bringt schwerwiegende körperliche, emotionale und finanzielle Folgen mit sich. Als spezialisierte Fachanwälte für Verkehrs– und Medizinrecht setzen wir uns engagiert dafür ein, für Betroffene höchstes Schmerzensgeld, maximalen Schadensersatz und eine umfassende Zukunftssicherung zu erreichen.
Über Uns
Die Schmerzensgeld Spezialisten sind Rechtsanwälte für Personenschäden und kämpfen bundesweit für die Ansprüche von Unfallopfern und Patienten. Mit über 25 Jahren Erfahrung, hoher fachlicher Spezialisierung und persönlicher Beratung setzen wir uns für bestmögliche Entschädigungen ein – außergerichtlich und vor Gericht. Vertrauen, Transparenz und individuelle Unterstützung stehen bei uns an erster Stelle.
Bundesweit für Sie vor Ort!
Vertrauen und persönlicher Kontakt sind uns wichtig!
Für Schwergeschädigte bieten wir Beratung in vielen Städten vor Ort an, beispielsweise in Berlin, Bielefeld, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln und weiteren Städten.
Natürlich können Sie sich auch am Sitz unserer Kanzlei in Bremen beraten lassen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Situation und geben Ihnen unsere Einschätzung.
Informationen zu Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist eine wichtige Form des Schadensersatzes, die geschädigten Personen nach einem Unfall zusteht. Bei Verkehrsunfällen oder anderen Vorfällen, die zu körperlichen oder immateriellen Verletzungen führen, können Betroffene einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von den erlittenen Schäden und den individuellen Umständen des Falls ab. In vielen Fällen ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich, um vor Gericht die bestmögliche Entschädigung zu erzielen.
Außführliche Informationen zum Thema Schmerzensgeld finden Sie auf unserer Unterseite zum Schmerzensgeld und über das Menü oben.
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Was kann ein Rechtsanwalt für Schmerzensgeld für Sie tun?
Ein Rechtsanwalt kann Sie in Bezug auf Schmerzensgeldansprüche umfassend unterstützen. Er bewertet zunächst den entstandenen Schaden und sammelt alle notwendigen Beweise, um Ihren Anspruch zu untermauern. Zudem berät er Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und verhandelt mit der Gegenseite oder deren Versicherung, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, vertritt er Sie vor Gericht, um eine angemessene Entschädigung für Ihre erlittenen Schmerzen und Leiden durchzusetzen. Durch seine Expertise und Erfahrung sorgt er dafür, dass Ihre Ansprüche optimal geltend gemacht werden, um die bestmögliche Entschädigung zu erreichen.
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Was sind Schmerzensgeld und Schadensersatz?
Schmerzensgeld und Schadensersatz sind zwei Entschädigungsarten im Zivilrecht, die Geschädigten zustehen. Schmerzensgeld wird für immaterielle Schäden wie körperliche Schmerzen oder seelisches Leid gezahlt. Es dient dazu, erlittene Schmerzen und Beeinträchtigungen auszugleichen und Genugtuung für das erlittene Unrecht zu bieten. Schadensersatz hingegen bezieht sich auf materielle Schäden, die durch eine unerlaubte Handlung oder einen Vertragsbruch entstanden sind, wie Reparaturkosten oder Verdienstausfall. Beide Entschädigungen haben das Ziel, den Geschädigten für erlittene Verluste oder Beeinträchtigungen zu entschädigen und seine finanzielle Situation nach dem Vorfall wiederherzustellen.
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Wann besteht Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn jemand durch das Verschulden eines anderen körperlich oder seelisch verletzt wurde. Typische Situationen, in denen Schmerzensgeld gezahlt werden kann, sind Unfälle, medizinische Behandlungsfehler oder Straftaten, bei denen das Opfer körperliche Schmerzen oder seelisches Leid erlitten hat. Das Schmerzensgeld dient dazu, die Schmerzen und Beeinträchtigungen auszugleichen und eine Genugtuung für das erlittene Unrecht zu bieten. Die genaue Höhe des Schmerzensgeldes hängt von individuellen Umständen ab, wie dem Ausmaß der Verletzungen und den langfristigen Folgen für das Opfer. Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation der Beeinträchtigungen, um den Anspruch geltend zu machen.
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Wie hoch kann Schmerzensgeld ausfallen?
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark und hängt von Faktoren wie der Schwere der Verletzung, der Dauer der Schmerzen und den langfristigen Folgen ab. In Deutschland gibt es keine festen Beträge, sondern Gerichte orientieren sich an früheren Urteilen und sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Die Summen können von wenigen hundert Euro bis zu mehreren zehntausend Euro reichen, in extremen Fällen sogar höher. Es ist wichtig, den individuellen Fall gründlich zu prüfen und entsprechende Beweise, wie ärztliche Atteste, vorzulegen, um einen angemessenen Betrag zu erzielen. Eine anwaltliche Vertretung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt kann dabei helfen, die bestmögliche Entschädigung zu erreichen.
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Wie wird Schmerzensgeld beantragt?
Um Schmerzensgeld zu beantragen, sollten Sie zunächst einen Anwalt konsultieren, der Ihren Anspruch rechtlich prüft und formuliert. Der Anwalt wird dann ein außergerichtliches Schreiben an den Schädiger oder dessen Versicherung senden, in dem das Schmerzensgeld eingefordert wird. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, den Anspruch im Rahmen eines Zivilprozesses vor Gericht geltend zu machen. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Dokumente, wie etwa ärztliche Atteste und andere Beweise, zur Verfügung stellen, um Ihren Anspruch zu untermauern.
Schmerzensgeldtabellen
Bei uns stehen Ihnen umfassende Schmerzensgeldtabellen zur Verfügung, die detaillierte Informationen über die Höhe von Entschädigungsbeträge für unterschiedliche Verletzungen bieten, sei es durch medizinische Behandlungsfehler oder Unfälle verursacht.
Unsere Tabellen sind stets aktuell und dienen als nützliche Orientierungshilfe bei der Berechnung des angemessenen Schmerzensgeldes. Sie ermöglichen es Ihnen, sich ein besseres Bild davon zu machen, welche Beträge in vergleichbaren Fällen bereits zugesprochen wurden.
Wir sind für Sie da!
Wir stehen Ihnen tatkräftig zur Seite! Wir bieten Ihnen:
- Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres individuellen Falls
- Unterstützung bei der Beantragung des Schmerzensgeldes
- Präzise Berechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz
- Begleitung bis zur erfolgreichen Auszahlung des Geldes an Sie
Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach
Fachanwalt für Medizinrecht
Ich habe mich von Anfang an entschieden, mit meiner hochgradigen Spezialisierung als Patientenanwalt ausschließlich für die Opferseite zu kämpfen.
Mandantenstimmen:
Rechtsanwalt Rouven-Marc Walter
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkt Personenschäden: Ich vertrete ausschließlich Opfer! Wir werden für Sie unter allen Umständen den maximalen Schmerzensgeldbetrag aushandeln. Wir lassen uns nicht abwimmeln.mehr ...
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Unsere Philosophie: Wir sind Anwälte für Patienten
Wir vertreten ausschließlich die Interessen von Patienten und Unfallopfern.
Wir setzen uns niemals für Ärzte oder Versicherer ein, um jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Als Patientenanwälte und Opferanwälte gewährleisten wir eine unvoreingenommene und fokussierte Vertretung Ihrer Anliegen. Anders als viele andere Kanzleien garantieren wir, dass wir stets auf Ihrer Seite stehen, ohne jegliche Befangenheit oder Interessenkollisionen.
Wir beraten sie bundesweit oder per Videokonferenz
Wir stehen Ihnen deutschlandweit höchstpersönlich zur Verfügung, sei es vor Ort oder per Videokonferenz!
Je nach Sachlage – ob Arzthaftungsrecht oder Unfallrecht – wird Ihr Fall entweder von Herrn Dr. Dr. Wambach oder Herrn Walter persönlich betreut.
Nutzen Sie auch die Möglichkeit einer kostenfreien und unverbindlichen Videoberatung, um eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten. Ganz ohne Verpflichtungen!
»Wir machen Ihr Problem zu unserem – Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!«
Aktuelle Urteile und unsere Bewertung
Prognose eines Erwerbsschadens und Nichtanrechenbarkeit einer überobligatorischen Tätigkeit
1. Sachverhalt: Der Kläger ist mit 16 Jahren bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt worden, dass er aufgrund der bei dem Unfall erlittenen Querschnittlähmung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Der
Bemessung und Berechnung von Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente
Die bei der Geburt geschädigte Klägerin (Geburtsschaden) wird aufgrund der Folgen einer Schulterdystokie aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen niemals ein selbstständiges Leben führen können und dauerhafte Assistenz im Alltag benötigen. Das
Hohes Schmerzensgeld (800.000,- Euro) für Schwerstgeschädigte bei langem Leidensweg in vollem Bewusstsein (OLG Hamburg, Urteil v. 05.09.2024 – 1 U 95/23)
Nach grober Standardunterschreitung bei der Geburt erlitt der Kläger wegen Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung. Der Kläger leidet seitdem unter zahlreichen Folgeschäden, darunter Bewegungsstörungen, Verkrampfungen, der spastischen Lähmung aller vier Extremitäten,
Schmerzensgelderhöhung wegen inadäquatem Regulierungsverhaltens
Der 87-jährige Autofahrer überfuhr in diesem Gerichtsfall einen jugendlichen Fußgänger, der sehr schwer verletzt worden ist und unter anderem ein massives Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Seit dem leidet er an motorischer Unruhe,