Radfahrer auf falscher Seite
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Ansprüche einer Radfahrerin um ein Drittel gekürzt, weil sie den Radweg entgegen der Fahrtrichtung benutzt hat. Eine Radfahrerin befuhr – ohne einen Fahrradhelm zu tragen – den Radweg entgegen der Fahrtrichtung und kollidierte mit einem abbiegenden, wartepflichtigen PKW. Sie wurde schwer verletzt: Kniefraktur und Schädel-Hirn-Traum.