Mitverschulden von Fußgängern bei einem Verkehrsunfall wegen dunkler Bekleidung
Es kann Fußgängern als Mitverschulden angelastet werden, wenn Sie bei Dunkelheit dunkel gekleidet eine Strasse überqueren. Das Oberlandesgericht Hamm hat ein solches Mitverschulden angenommen. Zwei ältere Verkehrsteilnehmer sind beim Überqueren der Strasse von einem zu schnell fahrenden Fahrzeug erfasst worden. Dabei waren sie bei Regenwetter und Dunkelheit nicht nur dunkel