Das Gericht darf Privatgutachten nicht ignorieren
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ging es um eine Patientin, die seit ihrer Jugend unter einer psychischen Störung litt, die sie zwang, sich selbst zu verletzen, so dass ihr Körper von zahlreichen, teils schweren Narben bedeckt war. Sie stellte sich einem Arzt für plastische und ästhetische Chirurgie vor