Bei unfallbedingten Dauerschäden ist bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch das Alter des Geschädigten zu berücksichtigen
Die geschädigte Oberkommissarin ist bei einem Motorradunfall neben anderen Verletzungen insbesondere am Knie schwer geschädigt worden. Zum Unfallzeitpunkt war sie 29 Jahre alt. (Zum Zeitpunkt des Urteils des Berufungsgerichts war sie 38). Insgesamt erhielt sie 40.000 € Schmerzensgeld. Das Gericht hat berücksichtigt, dass die Geschädigte unfallbedingt in ihrer Freizeitgestaltung erheblichen