Die zum Schockschaden entwickelten Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung hat der BGH auf den Fall der fehlerhaften ärztlichen Behandlung ausgeweitet
Das Problem: Der Bundesgerichtshof hat vor folgendem Hintergrund ein sehr interessantes Urteil für Arzthaftungsfälle gefällt: als Schockschäden werden solche psychischen Beeinträchtigungen bezeichnet, bei denen ein Dritter durch das direkte Miterleben eines Unfalls und den Tod eines nahen Angehörigen über das übliche Maß an Schmerz, Trauer und Depression hinaus beeinträchtigt wird.