Keine wirksame Einwilligung in Operation bei falscher Information zu Routine des Operateurs; grober Behandlungsfehler bei Hüftgelenksimplantation trotz Luxationstendenz
Wie dieser Fall einer fehlgeschlagenen Hüftgelenksimplantation mit schwersten Folgeschäden und Berufsunfähigkeit zeigt, kann die Erfahrenheit des Operateurs für die Einwilligung in eine Operation maßgeblich sein. Ein medizinischer Eingriff ist rechtswidrig, wenn der Patient nicht in ihn eingewilligt hat. Eine wirksame Einwilligung ist nur dann möglich, wenn der Patient ordnungsgemäß aufgeklärt