Erhöhte Aufklärungspflichten bei Neulandmethode
Erhöhte Aufklärungspflicht bei der Abweichung von den medizinischen Facharztstandards! Die Patientin unterzog sich einer gynäkologischen Senkungsoperation mit einem Kunstnetz. Dabei handelte es sich um eine Neulandmethode, die nur drei Jahre lang eingesetzt wurde, bis die Gefahren bekannt geworden sind. Seit der Operation kann die Klägerin Geschlechtsverkehr nur noch unter Schmerzen