Fachanwälte

für Medizin- und Verkehrs­recht

Höheres Schmerzensgeld mit spezialisierten Rechtsanwälten

Wir sind Spezialisten für Personenschäden

Wer sind die www.schmerzensgeld-spezialisten.de?

Wir sind Rechtsanwälte für Personenschäden: wir sind Anwälte für Behandlungsfehler (Arzthaftung) und Schmerzensgeld nach Autounfällen.

  • Wir haben für unsere Homepage auch eine eigene Schmerzensgeldtabelle erstellt, die Sie sich ansehen und Schmerzensgeld berechnen (überschlagen) können.
  • Wir halten zum Schmerzensgeld und auch allen anderen Schadensposten Erklärvideos auf unserer Homepage für Sie bereit.
  • Wir kümmern uns in jedem Fall sofort darum, dass die Ansprüche aus Behandlungsfehlern und Autounfällen nicht verjähren.
  • Für Schwergeschädigte bieten wir Beratung in vielen Städten vor Ort an, beispielsweise in Berlin , Bielefeld, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover oder Köln.
  • Wir klagen auch deutschlandweit Schmerzensgeld und Schadensersatz vor Gericht ein, wenn wir uns bei der Schmerzensgeldhöhe nicht einigen können oder das notwendig ist, um die Verjährung zu hemmen.

Höheres Schmerzensgeld mit spezialisierten Rechtsanwälten

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind

  • die Spätfolgen,
  • die Auswirkungen der Verletzung auf den Alltag,
  • das Berufsleben und
  • die Lebensqualität

zu berücksichtigen. Schmerzensgeldtabellen helfen nur bedingt bei der Ermittlung und Begründung des Schmerzensgeldbetrages . 

Fazit: Nicht spezialisierte Rechtsanwälte erzielen ggü. Spezialisten für Personenschadensrecht schlechtere Ergebnisse!

Wir stellen uns vor

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach - Fachanwalt für Medizinrecht - Patientenanwalt

Rechtsanwalt Dr. Dr. Lovis Wambach

Fachanwalt für Medizinrecht

Ich habe mich von Anfang an entschieden, mit meiner hochgradigen Spezialisierung als Patientenanwalt ausschließlich für die Opferseite zu kämpfen.

Rechtsanwalt Rouven-Marc Walter - Fachanwalt für Verkehrsrecht - Ich vertrete ausschließlich Opfer!

Rechtsanwalt Rouven-Marc Walter

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ich vertrete ausschließlich Opfer! Wir werden für Sie unter allen Umständen den maximalen Schmerzensgeldbetrag aushandeln. Wir lassen uns nicht abwimmeln.

Ein Anwaltswechsel kommt häufiger vor als Sie denken! So wie ein Arztwechel auch. Oft sind Mandanten mit ihrem aktuellen Anwalt unzufrieden, weil sich einfach nichts tut oder sie haben das Gefühl, dass ihr Anwalt mit den Themen Schmerzensgeld und Schadensersatz überfordert ist. Das kann auch leicht sein, wenn Ihr Anwalt nicht explizit auf Personenschäden spezialisiert ist, also  kein auf Medizin- und Unfallrecht spezialisierter Anwalt ist. 

Wie Sie den Rechtsanwalt wechseln können:

Mehr Informationen zu Anwaltswechsel mit Erklärvideo.

Unsere hohen Qualitätsstandards

Durch die Spezialisierung unserer Kanzlei auf Personenschadensrecht (Schadensersatz nur für Opfer) haben wir sehr viele MandantInnen bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs erfolgreich begleitet. Daher garantieren wir Ihnen eine sehr hohe Beratungsqualität basierend auf jahrelanger Erfahrung!

Vorsicht vor sogenannten „Spezialisten“

Unsere Spezialkanzlei ist nicht die einzige, die im Bereich Personenschäden kämpft: Es gibt auch andere spezialisierte Kanzleien, die ihre Sache genauso gut machen.

Leider aber gibt es auch Kollegen, die sich lediglich als Spezialisten ausgeben, in Wahrheit aber für eine sachgerechte Mandatsbearbeitung keine genügende Kenntnis von der Materie haben. Manche Kollegen geben sich als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht oder Personenschadensrecht aus.

... mehr zu unseren Qualitätsstandards

Für unsere Mandanten betreiben wir ein Qualitätsmanagement, das teilweise über die Anforderungen der üblichen Zertifizierung nach DIN hinausgeht.

Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei haben wir aus diesem Grunde Arbeitsabläufe standardisiert und die Transparenz optimiert. Damit wird die Fehlerquote reduziert, ein für Anwaltskanzleien entscheidender Aspekt. Die meisten Haftungsfälle in der Anwaltschaft betreffen Fristversäumnisse. In einer Rechtsanwaltskanzlei laufen täglich immer wiederkehrende Tätigkeiten ab (gleichartige Prozesse): Der Posteingang und dessen Verarbeitung, die Fristenkontrolle, die Wiedervorlagen und die eiligen Vorgänge (etwa Fristabläufe), die kontinuierlich und bis zum Abend komplett bearbeitet werden müssen.

Unser Sekretariat ist darauf spezialisiert, Personenschadensfälle zu bearbeiten. Es muss sich nicht mit verschiedenen Rechtsgebieten herumplagen. Auch die Spezialisierung des Sekretariats senkt mögliche Fehler. Selbstverständlich wird unsere Partnerschaftsgesellschaft ihr anwaltliches Qualitätsmanagement stetig fortentwickeln. Aus diesem Grund arbeiten wir unter anderem mit Feedbackbögen.

Unser Qualitätsverständnis als spezialisierte Fachanwälte ist, dass wir uns intensiv fortbilden und nicht nur so viel, wie die Fachanwalts­ordnung vorschreibt.

Wir möchten nämlich immer besser werden und auch in Zukunft stets eine professionelle und qualitätsorientierte Beratung leisten, weit über dem Durchschnitt.

... mehr zu sogannten „Spezialisten“

 Manche Kollegen geben sich als Rechtsanwälte für Arzthaftungsrecht, Medizinrecht, Verkehrsrecht oder Personenschadensrecht aus.

Das ist irreführend, weil: Rechtsanwälte sind wir alle, nur eben Fachanwälte nicht. Dafür muss man einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen, um die theoretischen Kenntnisse nachzuweisen; auch die praktische Erfahrung muss man belegen. Dann wiederum gibt es Kanzleien, die suggerieren, sie würden an ganz vielen Standorten bundesweit arbeiten. Das sind bisweilen keine echten Kanzleisitze. Schauen Sie sich die Fakten genau an, überprüfen Sie die Adressen, schauen Sie, ob dort Rechtsanwälte (Fachanwälte!) arbeiten oder eben doch nur Studenten, Referendare oder Berufsanfänger.

Wir meinen, dass man in unserem speziellen Rechtsgebiet der Personenschäden Stellung beziehen muss, um für die Mandanten – also für Sie – optimal arbeiten zu können. Hier gilt es jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Wir meinen: man muss sich als Rechtsanwalt entscheiden, ob man die Seite der Ärzte oder die der Patienten vertritt. Beides geht nicht.

Geschädigte müssen andernfalls aufpassen, dass sie nicht in die Interessenskonflikte ihres Rechtsanwalts geraten. Selbst bekannte Patientengroßkanzleien mit gar vielen Standorten bundesweit geben sich als Kanzleien auf Opferseite aus und vertreten dann doch (auch) Ärzte und Apotheker, etwa bei Praxisgründungen oder Erwerb und Übernahme von Apotheken. Hier müssen Sie genau hinsehen und aufpassen. Wir versichern Ihnen: Wir vertreten keine Ärzte und Schädiger zu einhundert Prozent.

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