Ein Anwaltswechsel kann sich lohnen und ist zu jeder Zeit möglich!

Schauen Sie sich unser Erklärvideo zum Anwaltswechsel an!

In dem Erklärvideo erfahren Sie, warum sich das Wechseln des Anwalts durchaus lohnen kann:

  • Vorteile durch den Wechsel auf spezialisierte Fachanwälte für Personenschäden,
  • Klärung der Frage, ob Mehrkosten entstehen können.
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Anwaltswechsel kommen häufig vor, so wie Arztwechsel auch, z.B. weil …

Ihr aktueller Anwalt NICHT spezialisiert ist, also KEIN Fachanwalt für Personenschäden ist:

Der Erfolg der anwaltlichen Vertretung liegt u.a. in der Spezialisierung. So ist es empfehlenswert von einem Anwalt der ohne Spezialisierung Fälle bearbeitet, zu einem Fachanwalt MIT Spezialisierung zu wechseln.

Sie Ihrem Anwalt nicht vertrauen oder er ist Ihnen unsympathisch:

Erfolg liegt auch im Vertrauen und der beiderseitigen Sympathie. Beides ist notwendig – mit einem Schuss Geduld. Ansonsten funktioniert die Mandant-Anwalts-Beziehung nicht. 

Wie kann der Anwaltswechsel konkret ablaufen?

Wir handeln für Sie den maximalen Schmerzensgeldbetrag aus und lassen uns nicht abwimmeln!

Entstehen Mehrkosten beim Anwaltswechsel?

Wie viel Kosten beim Anwaltswechsel entstehen, kann man allgemein nicht sagen.

Hier kommt es wirklich auf den Einzelfall an.

Beginnt ein neuer Verfahrensabschnitt, beispielweise die Berufung vom Landgericht zum Oberlandesgericht, dann fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Es kann sein, dass nur wenige weitere Kosten entstehen oder aber, dass tatsächlich ein höherer Betrag anfällt.

Hierbei kommt es auch entscheidend darauf, an, was der vorherige Rechtsanwalt abgerechnet hat oder abrechnen wird.

Aber selbst dann, wenn der Anwaltswechsel höhere Kosten verursacht, kommt das Geld vielfach wieder herein, weil spezialisierte Anwälte sehr viel höhere Beträge aushandeln.

Dem Geschädigten verbleibt oft ein riesiges Plus!

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