Fruchtwasseruntersuchung. Zur Feststellung genetischer oder biochemischer Schäden werden die im Fruchtwasser befindlichen Zellen des Fötus untersucht. Mit dieser Untersuchung können Fehlentwicklungen des zentralen Nervensystems, Erbkrankheiten, chromosomale Besonderheiten, wie etwa Trisomie 21 = Down-Syndrom diagnostiziert werden. Werden bei dieser Untersuchung Befunde fehlerhaft erhoben oder fehlerhaft ausgewertet und wird unerwünscht ein schwerbehindertes Kind geboren, stehen hohe Schadensersatzansprüche im Raum.