Fehlen oder Verlust des Geruchssinns. Der Riechverlust ist eine schwere Lebensbeeinträchtigung mit psychischen Einbußen, die ein Schmerzensgeld rechtfertigt, wenn sie auf einem Behandlungsfehler oder Unfall beruht. Für den Geschmack von Speisen und Getränken ist zum überwiegenden Teil der Geruchssinn entscheidend, also fehlt auch dieser. Das ist nicht nur eine Beeinträchtigung, sondern auch gefährlich (verdorbene Speisen werden nicht erkannt).