Sprachstörung, bis zum Verlust der Sprache. Wenn diese auf einem Behandlungsfehler beruht, weil beispielsweise ein Schlaganfall nicht rechtzeitig behandelt wird, rechtfertigt diese Beeinträchtigung Schadensersatzansprüche.
Sprachstörung, bis zum Verlust der Sprache. Wenn diese auf einem Behandlungsfehler beruht, weil beispielsweise ein Schlaganfall nicht rechtzeitig behandelt wird, rechtfertigt diese Beeinträchtigung Schadensersatzansprüche.