Blinddarmentzündung. Wegen der schweren, lebensbedrohlichen Komplikationen ist bei begründetem Verdacht der Entzündung des Wurmfortsatzes die unverzügliche Entfernung (Appendektomie) angezeigt. Ansonsten liegt ein Behandlungsfehler vor. Wenn trotz eindeutiger Anzeichen die Diagnose nicht gestellt wird, kann ein vorwerfbarer Diagnoseirrtum vorliegen.