„Anerkennung“, „Genehmigung“ heißt die staatliche Zulassung, den Arztberuf ausüben und die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
„Anerkennung“, „Genehmigung“ heißt die staatliche Zulassung, den Arztberuf ausüben und die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.