„Anerkennung“, „Genehmigung“ heißt die staatliche Zulassung, den Arztberuf ausüben und die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
„Anerkennung“, „Genehmigung“ heißt die staatliche Zulassung, den Arztberuf ausüben und die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Lesen Sie die hervorragenden Bewertungen unserer Anwaltskanzlei auf dem Bewertungsportal
Proven-Expert!