Aufklärung/ Aufklärungsfehler

Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor einem Eingriff oder einer Behandlung im Großen und Ganzen über die Dringlichkeit des Eingriffs, seine Risiken und Erfolgschancen und auch über gleichwertige Behandlungsalternativen aufzuklären. Die Aufklärung muss rechtzeitig und in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfolgen. Sie kann auf einem Aufklärungsbogen festgehalten werden. Liegt ein solcher Bogen vor, ist bewiesen, dass ein Aufklärungsgespräch erfolgt ist. Sind dort etwa Risiken vermerkt oder umkringelt, ist beweisen, dass über diese Dinge gesprochen worden ist. Der Inhalt des Aufklärungsgespräches ist damit nicht bewiesen. Der Arzt muss im Prozess den Beweis einer ordnungsgemäßen Aufklärung führen.

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