Auge

Organ
Das Auge ist eine organische Kamera (und die Kamera ist ein mechanisches Auge). Die Brechkraft der Linse bündelt das Licht auf der Netzhaut, wo das Bild auf dem Kopf stehend ankommt. Es wird dort durch Photorezeptoren in elektrische Impulse umgewandelt. Die Impulse werden durch den Sehnerv an das Gehirn weitergeleitet, welches das Bild richtig herum stellt. Gleichzeitig steuert das Gehirn die Bewegung des Auges und die Schärfenanpassung (Akkommodation), die Eigenbewegung des Auges wird kompensiert; außerdem muss es das gewonnene Bild zur Abschätzung von Entfernungen auswerten. In Bezug auf Schrift bedeutet die Teamarbeit von Auge und Gehirn, dass das Gehirn eine Plausibilitätskontrolle der Buchstaben und Wörter durchführt. Es prüft beispielsweise, ob das gelesene Wort zu den vorherigen passt.
Schädigungen des optischen Organs selbst (Linse, Netzhaut) können zu Sehstörungen bis zur Erblindung führen. Aber auch wenn der Sehnerv als Datenübertragungskabel oder das Gehirn als Bild auswertender Computer beeinträchtigt sind (beispielsweise durch Tumore) kann das zu Beeinträchtigungen bis hin zur Erblindung führen (siehe auch unter → Gehirn).

Behandlungsfehler
Jede Operation am Auge, wie etwa die sehr häufig durchgeführten, medizinisch notwendigen Kataraktoperationen (Austausch der Linse bei grauem Star), kann entgegen den fachärztlichen Standards durchgeführt werden. Der Arzt schuldet eine Behandlung nach den medizinischen Facharztstandards, unterschreitet er diese, begeht er einen Behandlungsfehler und schuldet Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Die medizinischen Facharztstandards geben Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Die Standards repräsentieren den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat.
Aber eine Operation sticht meiner Ansicht nach besonders hervor, weil sie als Schönheitsoperation nicht medizinisch notwendig ist: Die „Laser in-situ Keratomileusis“ (LASIK), das heißt: Die Umformung der Hornhaut durch Anwendung von Laserenergie im Gewebe. Die Risiken der Laserbehandlung sind Einschränkungen des Dämmerungs- und Nachtsehens durch reduzierte Kontrastsensitivität, Glanzeffekte, Lichthöfe. Auftreten können außerdem kurz- bis langfristige Über- oder Unterkorrekturen sowie eine Verringerung der Sehschärfe mit optimaler Brillenkorrektur (sog. bestkorrigierter Visus). Insbesondere der Hornhautschnitt vor Einsatz des Lasers bringt bei der LASIK-Methode eine Reihe von Risiken mit sich: Durch das Durchschneiden der Nervenfasern erhöht sich beispielsweise das Risiko für ein trockenes Auge. Da die ersten LASIK-Behandlungen erst 1990 durchgeführt wurden, gibt es keine Erkenntnisse zu den Spätfolgen. Bei Schönheitsoperationen muss ein Arzt schonungslos aufklären (siehe unter →Brust/Behandlungsfehler).

Schmerzensgeld
→ 40.000,- bis 340.000,- Euro bei vollständiger Erblindung (340.000,- Euro Schmerzensgeld bei vollständiger Erblindung eines drei Jahre alten Jungen). Das Gericht hat die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes bei der Bemessung als besonders hoch veranschlagt. Eine maßgebliche Rolle spielt hierbei das Alter des Jungen im Zeitpunkt des Schadenseintritts .Er war erst drei Jahre alt, als er das Augenlicht des rechten Auges verlor, und sieben Jahre alt war, als er völlig erblindete, weil auch das linke Auge die Sehfähigkeit verloren hat. Er muss die schweren Folgen, das Fehlen jeglicher visuellen Wahrnehmungen und Reize, bei der derzeitigen statistischen Lebenserwartung noch über 70 Jahre lang tragen. Außerdem musste er als sehr junger Mensch miterleben, wie er seine Sehkraft auf dem rechten Auge in einem fortschreitenden Prozess verlor. Dass dies mit einer sehr großen seelischen Belastung verbunden war und die Erblindung für ihn auch in Zukunft eine große seelische Belastung darstellen wird, durfte bei der Schmerzensgeld­bemessung nicht außer Acht belassen werden. Dies allein ist aber nicht die einzige Beeinträchtigung. So bringt die Erblindung mit sich, dass er als Blinder ständig auf fremde Hilfe angewiesen sein wird, dass er in seiner Mobilität außerordentlich eingeschränkt ist, dass er erheblichen Einschränkungen bei der Berufswahl und in der Art seiner Freizeitgestaltung unterworfen sein wird und dass es für ihn auch schwieriger sein wird, einen geeigneten Lebenspartner zu finden.
Abgesehen von diesen Dauerfolgen waren auch mehrere Klinikaufenthalte und operative Eingriffe sowie die Notwendigkeit einer ständigen fachärztlichen Behandlung während dieser Zeit notwendig, was für die Höhe des Schmerzensgeldes ebenfalls mitbestimmend war.

  • 30.000,- Euro bei Hornhauteintrübung und starker Sehschwäche nach fehlerhafter Laserbehandlung; das Schmerzensgeld bei fehlerhafter LASIK bewegt sich zwischen 10.000,- Euro und 50.000,- Euro.
  • 20.000,- Euro bis 50.000,- Euro für den Verlust eines Auges.
  • 5.000,- Euro für einen bei einer Operation vergessenen Faden am Oberlied, der dazu führt, dass das Auge tränt.
  • 3.000,- Euro bis 6.000,- Euro für den Verlust einer Augenlinse.

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