„Vergrößerung“ – etwa Knochenaufbaus des Kiefers; Brustvergrößerung (Mammaaugmentation). Die Brustvergrößerung ist eine Schönheitsoperation. Bei Schönheitsoperationen muss nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) besonders sorgfältig (schonungslos) aufgeklärt werden, weil sie medizinisch nicht notwendig sind. Der Patient muss darüber unterrichtet werden, welche Verbesserungen er günstigenfalls erwarten kann, und ihm müssen etwaige Risiken deutlich vor Augen gestellt werden, damit er genau abwägen kann, ob er einen etwaigen Misserfolg in Kauf nehmen will.