Dauerschaden

Ein Dauerschaden ist ein Gesundheitsschaden, der dauerhaft bestehen bleibt und für den ein höheres Schmerzensgeld zu leisten ist als für eine Verletzung, die vollständig ausheilt.

Dauerschäden rechtfertigen somit ein höheres Schmerzensgeld als vorübergehende Verletzungen, die wieder abklingen oder vollständig verschwinden.

Typische Beispiele für Dauerschäden sind anhaltende Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen, Konzentrationsstörungen oder – in schweren Fällen – Lähmungen, etwa bei einer Querschnittlähmung.

Siehe auch: Folgeschaden

Das ist ein Gesundheitsschaden der dauerhaft verbleibt und für den ein höheres Schmerzensgeld gezahlt werden muss, als für eine Verletzung, die wieder ausheilt.

Dauerschäden rechtfertigen ein höheres Schmerzensgeld, als solche Verletzungen, die wieder ausheilen oder abklingen.

Typische Dauerschäden sind: Dauerschmerzen, Bewegungseinschränkungen, kognitive Einschränkungen, Konzentrationsschwierigkeiten oder Lähmungen in schweren Fällen wie Querschnittlähmungen (siehe dort).

Siehe auch unter: Folgeschaden.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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Fachanwälte Dr. Wambach und Walter: die Schmerzensgeld-Spezialisten

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