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Diagnose

Auf der Diagnose baut die nachfolgende ärztliche Behandlung, die Therapie auf. Die Diagnose ist eine der heikelsten Aufgaben eines Arztes. Deshalb hat sie aber auch mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen. Die Rechtsprechung ist mit der Annahme von Diagnosefehlern etwas zurückhaltend, weil die Diagnose eine so schwere Aufgabe ist, was aber nicht heißt, dass der Arzt bei der Diagnosestellung hinter die Facharztstandards zurückfallen darf. Unterschieden werden grundsätzlich: Der einfache, nicht als Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum (gerade noch vertretbare Diagnose). Der als (einfacher) Behandlungsfehler vorwerfbare Diagnoseirrtum (nicht mehr vertretbare Diagnose). Schließlich der als grober Behandlungsfehler vorwerfbare und die Beweislast umkehrende fundamentale Diagnoseirrtum (mit völlig unvertretbarer Befundinterpretation). Siehe auch: Differentialdiagnose.

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