Wenn ein Verkehrsunfall oder Behandlungsfehler dazu geführt haben, dass der Geschädigte zeitweise oder auch gar nicht mehr arbeiten kann, dann muss dieser Verdienstausfall ersetzt werden. Der Geschädigte muss so gestellt werden, als ob er keinen Gesundheitsschaden erlitten hätte. Man rechnet die verbleibenden Einkünfte (Rente, Sozialleistungen etc.) bis zum Erreichen des Rentenalters gegen die zu erwartenden Verdienste. Der Knackpunkt aber ist: Es muss eine Prognose getroffen werden, wie sich die Biographie des Erwerbs entwickelt hätte: Beförderungen, anderer Arbeitsplatz? Wenn Kinder oder Babys (etwa bei Geburtsschäden) geschädigt sind, wird es noch komplizierter: Ihr Erwerbsschaden ist sehr schwer zu bestimmen. Er ist anhand der bereits vorhandenen Ansätze für eine bestimmte schulische und berufliche Entwicklung zu schätzen. Einzubeziehen sind die schulischen Leistungen und sonstige Begabungen und Fähigkeiten des Kindes. Wenn diese für eine Schadensschätzung nicht taugen, muss auf die schulische und berufliche Entwicklung von Geschwistern und auf die berufliche Tätigkeit der Eltern zurückgegriffen werden. Lässt sich anhand der vorhandenen Umstände weder auf eine besonders glänzende noch auf eine besonders unterdurchschnittliche berufliche Laufbahn schließen, ist von einer durchschnittlich erfolgreichen Karriere mittlerer Art und Güte auszugehen. Siehe auch: → Haushaltsführungsschaden, → Schadenersatz