Folgeschaden

Das ist eine weitere Gesundheitsbeeinträchtigung in der Zukunft, die auf einem durch Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall entstandenen Gesundheitsschaden beruht. Folgeschäden können auch Jahre später auftreten, sogar dann, wenn die ursprüngliche Verletzung ausgeheilt ist (Spätschäden).

Ist mit Folgeschäden zu rechnen, rechtfertigt sich ein höheres Schmerzensgeld.

Denkbar ist auch, dass ein Dauerschaden (siehe dort) vorliegt und zukünftig darüber hinaus mit weiteren Folgeschäden zu rechnen ist. Dauerschaden und Folgeschaden können also auch kumulativ vorliegen.

Typische Folgeschäden sind: Arthrose, Gelenkersatz (Hüft- oder Knieprothese), Gelenkversteifung oder Morbus Sudeck (siehe dort).

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