Frühgeburt

Geburt vor der 37. Schwangerschaftswoche. Die Frühstgeburt gänzlich unreifer Frühstgeborener sollte verhindert werden, wenn möglich. Die elementarste Voraussetzung, um den Tod oder Behinderung Frühgeborener zu vermeiden, stellt die Geburt in einem Perinatalzentrum (spezialisierte Einrichtungen zur Versorgung von Früh- und Neugeborenen) dar. Sogar Früstgeburten ab der 24. Woche haben dort noch eine Chance, ihre frühe Geburt ohne Schäden zu überstehen. Es stellt einen schwerwiegenden Fehler dar, wenn die Lungenreife bei drohender Frühstgeburt nicht durch die Gabe von Cortison beschleunigt wird. Die Lungenreife ist für „Frühchen“ überlebens­entscheidend.

Über die Schmerzensgeld-Spezialisten

Seit über 25 Jahren vertreten wir als Fachanwälte ausschließlich Geschädigte bei schweren Personenschäden. Wir verfügen über ausgewiesene Erfahrung im Arzthaftungsrecht, bei Unfallfolgen und bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen. Ihr Recht steht für uns im Mittelpunkt.

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