Geburtsschäden

Geburtstraumata; gesundheitliche Schäden, die mit dem Geburtsvorgang zusammenhängen.

Beruhen diese auf einer Missachtung der bei einer Geburt einzuhaltenden Facharztstandards, so sind Ärzte, Krankenhäuser oder Hebammen dem Neugeborenen zum Schadensersatz verpflichtet.

Wenn das Neugeborene während der Geburt unter Sauerstoffmangel gelitten hat, sind die Schäden besonders groß, so schwer, dass sie mit anderen Medizinschäden nicht mehr vergleichbar sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung nimmt deshalb eine eigenständige Bewertung dieser Schäden vor. Fälle, bei denen der Verletzte durch den weitgehenden Verlust der Persönlichkeit getroffen worden ist, verlangen nach einer eigenständigen Bewertung dessen, was als Entschädigung bei einer schweren Hirnschädigung für diesen immateriellen Verlust als „billig“ (= gerecht) anzusehen ist, rechtfertigen also die höchsten Schmerzensgelder überhaupt.

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