Zurückgehend auf den griechischen Arzt Hippokrates (um 460-370 vor unserer Zeitrechnung). Es handelt sich um eine ethische Beschwörungsformel, die zum Beispiel das Verbot enthält, Behandlungen durchzuführen, für die der Arzt nicht über das notwendige Spezialwissen verfügt (vgl. heute den § 630h Abs. 4 BGB). Die aktive Sterbehilfe wird verboten. Die Beschwörungsformel normiert die für den Arztberuf und für das Arzt-Patientenverhältnis überragend wichtige ärztliche Schweigepflicht.