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Indikation

„Angezeigtsein“ einer bestimmten Behandlung (Heilanzeige). Man unterscheidet: Bei einer relativen Indikation ist die Behandlung nicht zwingend. Bei einer absoluten Indikation besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung. Die vitale Indikation (Notfallindikation) ist ein Sonderfall der absoluten Indikation: Das Leben des Patienten ist in Gefahr, wenn die Behandlung nicht durchgeführt wird.Eine elektive (ausgewählte) Indikation ist gegeben, wenn kein zwingender medizinischer Grund für einen therapeutischen Eingriff besteht. Eine Ausnahmeindikation ist gegeben, wenn die Behandlung nur im konkreten Einzelfall angezeigt ist.

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