ursächlich
Die Kausalität ist ein Hauptproblem des Arzthaftungsrechts. Der geschädigte Patient muss nämlich nicht nur den Behandlungsfehler beweisen, sondern darüber hinaus, dass der Fehler ursächlich (kausal) für seinen Gesundheitsschaden ist.
Nur bei groben (besonders schweren) Behandlungsfehlern kehrt sich diese Beweislast zugunsten des Patienten um, § 630h Abs. 5 BGB.