Entzündung der Hirn- oder Rückenmarkshaut. Schon bei bloßem Verdacht auf M. muss eine notfallmäßige Einweisung erfolgen, da es sich um eine potentiell lebensbedrohliche Erkrankung handelt. Keinesfalls darf die gebotene Liquordiagnostik unterbleiben. Therapieverzögerungen können die Prognose entscheidend verschlechtern.