Astigmatismus
Die Hornhautverkrümmung ist eine Fehlsichtigkeit, bei der anders als bei normaler Kurz- oder Weitsichtigkeit die Ursache nicht eine Verformung des Augapfels, sondern eine Verformung der Hornhaut ist.
Die Hornhautverkrümmung ist eine Fehlsichtigkeit, bei der anders als bei normaler Kurz- oder Weitsichtigkeit die Ursache nicht eine Verformung des Augapfels, sondern eine Verformung der Hornhaut ist.
Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor einem Eingriff oder einer Behandlung im Großen und Ganzen über die Dringlichkeit des Eingriffs, seine Risiken und Erfolgschancen und auch über gleichwertige Behandlungsalternativen aufzuklären. Die Aufklärung muss rechtzeitig und in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch erfolgen. Sie kann auf einem Aufklärungsbogen festgehalten werden.
Der Patient selbst muss sich für oder gegen eine ärztliche Behandlung entscheiden und die Einwilligung zu einer Behandlung (§ 630d BGB) erklären (siehe: Selbstbestimmungsrecht). Ansonsten ist die Vornahme einer Behandlung rechtswidrig. Der Arzt macht sich strafbar, wenn er eigenmächtig Eingriffe vornimmt. Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die
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