Drucken
Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Archiv: Glossar

Dokumentation

Ärzte und Krankenhäuser sind verpflichtet, die Behandlung zu dokumentieren (§ 630f BGB). Das bedeutet, dass der Behandlungsablauf in der Krankenakte festgehalten werden muss. Die Dokumentationspflicht erstreckt sich beispielsweise auf die Untersuchungen, den Befund, die Behandlungsmaßnahmen, den Operationsbericht, das Narkoseprotokoll, Zwischenfälle, Heilungsverlauf und auch die Art und Dosierung der Medikamente etc. Damit

Weiterlesen »

Nutzen Sie den kostenlosen Erstkontakt!

Rufen Sie uns UNVERBINDLICH an oder mailen Sie uns. Wir besprechen mit Ihnen die Situation und geben Ihnen eine grobe Einschätzung.

Nach oben scrollen
Call Now Button