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Archiv: Glossar

Indikation

„Angezeigtsein“ einer bestimmten Behandlung (Heilanzeige). Man unterscheidet: Bei einer relativen Indikation ist die Behandlung nicht zwingend. Bei einer absoluten Indikation besteht ein zwingender medizinischer Grund für die Behandlung. Die vitale Indikation (Notfallindikation) ist ein Sonderfall der absoluten Indikation: Das Leben des Patienten ist in Gefahr, wenn die Behandlung nicht durchgeführt

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Infarkt

Gefäßverschluss mit Gewebetod (Nekrose) aufgrund Sauerstoffmangels. Am  Bekanntesten ist der Herzinfarkt (Myokardinfarkt). Es gibt aber auch: den Niereninfarkt, den Lungeninfarkt, den Leberinfarkt, den Niereninfarkt, den Milzinfarkt, die Hüftkopfnekrose (als häufiger Knocheninfarkt) und den Rückenmarksinfarkt.

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Infektion

Ansteckung. Das aktive oder passive Eindringen, Verbleiben und anschließende Vermehren von pathogenen Lebewesen (Bakterien, Pilze, Parasiten) oder pathogenen Molekülen (Viren, Transposons und Prionen) in einen Organismus.

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Informed consent

Informierte Einwilligung, auch informierte Zustimmung. § 630d BGB bestimmt: Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Wirksamkeit der Einwilligung setzt voraus, dass der Patient vor der Einwilligung nach Maßgabe von § 630e Absatz

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