Kaudasyndrom
Lähmung mit Schmerzen und Sensibilitätsstörungen an den unteren Extremitäten
Lähmung mit Schmerzen und Sensibilitätsstörungen an den unteren Extremitäten
ursächlich Die Kausalität ist ein Hauptproblem des Arzthaftungsrechts. Der geschädigte Patient muss nämlich nicht nur den Behandlungsfehler beweisen, sondern darüber hinaus, dass der Fehler ursächlich (kausal) für seinen Gesundheitsschaden ist. Nur bei groben (besonders schweren) Behandlungsfehlern kehrt sich diese Beweislast zugunsten des Patienten um, § 630h Abs. 5 BGB.
Zusätzlich zu dem Nachweis des Behandlungsfehlers (siehe dort) muss der Patient den Beweis erbringen, dass der ärztliche Sorgfaltsmangel kausal (ursächlich) für den von ihm geltend gemachten Gesundheitsschaden ist. Das ist das Kernproblem des Arzthaftungsrechts! Konkret bedeutet diese haftungsrechtliche Regel: Die gebotene Behandlung hätte den Schaden verhindert. Bei richtiger Diagnosestellung oder Befunderhebung nach
Der K. wird auch Bilirubinenzephalopathie genannt. Der Anstieg von Bilirubin (ein Abbauprodunkt von Leber und Galle) im Blut bei Neugeborenen ist gefährlich. Es kann zu einer Schädigung der Ganglienzellen (Nervenknoten) des Stammhirns kommen. Unterbleibt eine Therapie, können sich schwerwiegende Spätfolgen entwickeln: Taubheit, Zerebralparese, zerebrale Anfälle und psychomotorische Retardierung (verzögerte oder
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