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Archiv: Glossar

lege artis

Nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst. Der Ausdruck ist veraltet. Auf ärztliche Kunst (Spezialistentum) gibt es keinen Anspruch. Der Patient hat nach dem Gesetz (§ 630a Abs. 2 BGB) Anspruch auf den zum Zeitpunkt der Behandlung allgemein anerkannten Standard. Hier formuliert das Gesetz ungenau, denn es gibt nicht den einen

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