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Archiv: Glossar

Personengroßschaden

Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/ Behandlungsfehler) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und Vermehrte Bedürfnisse (etwa: Pflegekosten oder behindertengerechte Hausumbau). Große Personenschäden resultieren etwa aus Fehlern bei der Geburtsleitung (Geburtsschäden), Querschnittlähmungen, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma (schwerste Mehrfachverletzungen), oder Rückenoperationen.

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Phantomschmerzen

Schmerzen in nicht mehr vorhandenen (amputierten) Gliedmaßen. Das Phantomempfinden kann auch in einem Juckreiz bestehen. Ein Phantomschmerz muss schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden, ist aber nicht leicht zu beweisen.

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