Archiv: Glossar
Personengroßschaden
Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/ Behandlungsfehler) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und Vermehrte Bedürfnisse (etwa: Pflegekosten oder behindertengerechte Hausumbau). Große Personenschäden resultieren etwa aus Fehlern bei der Geburtsleitung (Geburtsschäden), Querschnittlähmungen, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma (schwerste Mehrfachverletzungen), oder Rückenoperationen.
Phantomschmerzen
Schmerzen in nicht mehr vorhandenen (amputierten) Gliedmaßen. Das Phantomempfinden kann auch in einem Juckreiz bestehen. Ein Phantomschmerz muss schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden, ist aber nicht leicht zu beweisen.
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