Weil die Technik der modernen Medizin (Apparatemedizin) immer weiter fortschreitet und immer unberechenbarer wird, ist es das Bedürfnis vieler Menschen, ihr Recht auf Selbstbestimmung durch Patientenverfügungen (§ 1901a BGB) zu Lebzeiten zu regeln. Auf diese Weise kann man einer sinnlosen künstlichen Verlängerung des Lebens vorbeugen, wenn eine solche Verlängerung letztendlich den Tod nur qualvoll hinauszögert. Ein typischer Fall ist beispielsweise die Frage, ob eine schmerzlindernde Behandlung trotz einer daraus resultierenden Lebensverkürzung durchgeführt werden soll. In der Patientenverfügung kann auch zur Frage der Organspende Stellung genommen werden. Bei der Erstellung der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht muss man unbedingt bedenken, dass der Bundesgerichtshof fordert, dass aus der Vollmacht deutlich werden muss, dass die jeweilige Entscheidung des Bevollmächtigten mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann. Für jede mögliche Situation muss genau festgelegt werden, welche lebensverlängernden Maßnahmen der künftige Patient noch möchte und welche nicht. Allein die unpräzise Formulierung, dass „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ gewünscht seien, reicht nicht aus. Wichtig ist, dass die Patientenverfügung exemplarische Situationen beschreibt, in der sie gelten soll, etwa in einem unabwendbaren, unmittelbaren Sterbeprozess oder bei einer schweren irreversiblen Hirnschädigung. Dann müssen die lebenserhaltenden Maßnahmen beschrieben werden, die in einer dieser Situationen unterlassen werden sollen: Keine künstliche Ernährung, Nahrungs- oder Flüssigkeitsaufnahme. Der Wunsch nach fachgerechter Schmerz- und Symptombehandlung muss ausdrücklich formuliert werden; ebenso, dass Wiederbelebungsversuche in den zuvor beschriebenen Situationen unterbleiben sollen. Außerdem sollte vermerkt sein, dass künstliche Beatmung, Dialyse, die Gabe von Antibiotika oder Bluttransfusionen nicht gewünscht oder gewünscht werden. Siehe auch: Betreuungsverfügung, Selbstbestimmungsrecht, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, alle Formulare finden Sie unter Formulare und Muster zum Download.