Personengroßschäden sind solche Personenschäden, bei denen aufgrund der Verletzungen (Verkehrsunfall/ Behandlungsfehler) hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden können: Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden und Vermehrte Bedürfnisse (etwa: Pflegekosten oder behindertengerechte Hausumbau). Große Personenschäden resultieren etwa aus Fehlern bei der Geburtsleitung (Geburtsschäden), Querschnittlähmungen, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma (schwerste Mehrfachverletzungen), oder Rückenoperationen.