Schmerzen in nicht mehr vorhandenen (amputierten) Gliedmaßen. Das Phantomempfinden kann auch in einem Juckreiz bestehen. Ein Phantomschmerz muss schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden, ist aber nicht leicht zu beweisen.
Schmerzen in nicht mehr vorhandenen (amputierten) Gliedmaßen. Das Phantomempfinden kann auch in einem Juckreiz bestehen. Ein Phantomschmerz muss schmerzensgelderhöhend berücksichtigt werden, ist aber nicht leicht zu beweisen.