Vollständige Lähmung aller vier Extremitäten. Diese schwerwiegende Lebensbeeinträchtigung rechtfertigt, sofern ein ärztlicher Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall die Ursache ist, ein sehr hohes Schmerzensgeld.
Vollständige Lähmung aller vier Extremitäten. Diese schwerwiegende Lebensbeeinträchtigung rechtfertigt, sofern ein ärztlicher Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall die Ursache ist, ein sehr hohes Schmerzensgeld.