Sammelklage

Die Rechtsfigur der Sammelklage stammt aus Amerika. In Deutschland ist vom Gesetz eine eigentliche Sammelklage nicht vorgesehen. Es besteht aber immerhin für Verbraucher und Patienten die Möglichkeit, mit einer Art „Sammelklage“, einer sogenannten Streitgenossenschaft, im Kollektiv zu klagen. Damit können Ansprüche gebündelt werden.

Sammelklagen sind in der Vergangenheit gegen Gasanbieter, Stromanbieter und Autohersteller bis vor den Bundesgerichtshof erfolgreich geführt werden.

Wir wollen jetzt mit unserer Sammelklage für Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Medizinprodukte-Hersteller Philips durchsetzen.

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