Schnitt, Kaiserschnitt (angeblich ist Julius Caesar per Kaiserschnitt zur Welt gekommen, was unwahrscheinlich ist, aber den Namen geprägt hat). In Deutschland wird jede dritte Geburt als Kaiserschnitt durchgeführt. Für normale Situationen bei einer Entbindung ist ein Kaiserschnitt nicht in Erwägung zu ziehen. Er ist erst dann eine Alternative zur vaginalen Geburt, wenn dem Kind Gefahren (etwa bei: abgeklemmte Nabelschnur oder Beckenendlage) drohen und deshalb im Interesse des Kindes gegen die Interessen der Mutter ernsthafte Gründe für eine Schnittentbindung sprechen. Die Mutter muss dann nach der Rechtsprechung die grundlegende und ganz sicher auch schwierige Entscheidung treffen, ob sie selbst das Risiko einerSchnittentbindung auf sich nimmt oder ob das Verletzungsrisiko beim Kind bleiben soll. Wenn sich deutliche Anzeichen dafür entwickeln, dass sich der Geburtsvorgang in die Richtung auf die Entscheidungssituation hin entwickeln kann, in der eine Schnittentbindung notwendig oder zu einer echten Alternative zur vaginalen Entbindung wird, muss unverzüglich aufgeklärt werden. Zwischen dem Entschluss zur Notsectio und der Durchführung des notfallmäßigen Kaiserschnitts soll möglichst wenig Zeitvergehen (E-E-Zeit = Entschluss-Entbindung-Zeit); keinesfalls darf es länger als zwanzig Minuten dauern, so gibt es die arzthaftungsrechtliche Rechtsprechung vor.
Siehe auch: Geburtsschaden