Unter einem stationären Aufenthalt (Behandlung) versteht man die Aufnahme in ein Krankenhaus oder in ein Pflegeheim in Abgrenzung zur ambulantenen Behandlung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Behandlung vollstationär, wenn sie sich zeitlich über einen Tag und eine Nacht erstreckt. Sie ist ambulant, wenn der Patient die Nacht vor und die Nacht nach dem Eingriff nicht im Krankenhaus verbringt, und schließlich teilstationär, wenn es sich um Behandlungen handelt, die über einen gewissen Zeitraum hinweg in einzelnen Intervallen erfolgen.