Maßgeblich für den Verlauf der Verbrennung ist das Ausmaß der Haut- und Gewebeschädigung. Dabei sind der Anteil an der Körperoberfläche und der Schweregrad der Schädigung entscheidend.
Bei schweren Brandverletzungen kann eine lebenslange Nachbehandlung notwendig sein, wenn schwere Narbenbildung vorliegt. Diese Lebensbeeinträchtigung muss eingepreist sn, wenn ein Abfindungsvergleich unterzeichnet werden soll.