Die vermehrten Bedürfnissen (Mehrbedarfskosten) sind alle zusätzlich „mehr“ anfallenden Kosten des Geschädigten. Das sind etwa die Kosten (sofern sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden) für Hilfsmittel wie Exoskelette (Außenskelette), Rollstühle oder Prothesen, Hörgeräte, Blindenhunde, Anschaffung und Umbau eines Autos, die behindertengerechte Anpassung von Wohnraum.
Kosten der Pflege, wie etwa: Waschen, Duschen, Baden, Rasieren, Kämmen, Mundpflege, Blasenentleerung, Darmentleerung, Intimpflege, Wechseln von Inkontinenzartikeln, Ankleiden, Auskleiden, Hilfe beim Aufstehen vom Bett, beim Aufstehen vom Rollstuhl, Zubettbringen, Lagerung, Gehen/ Bewegen im Haus, Stehen, Treppensteigen, Begleitung zum Arzt; Ernährung: mundgerechte Zubereitung, Essenaufnahme; Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Wohnung reinigen, Spülen, Wechseln der Wäsche, Waschen, Bügeln.
Pflegekosten müssen vierteljährlich im Voraus erstattet werden.