Folgen eines frühkindlichen Hirnschadens mit Bewegungsstörungen, Entwicklungsverzögerung. Ist sie Folge einer Behandlung entgegen den fachärztlichen Standards bei der Geburt (Geburtsschaden), rechtfertigt diese Beeinträchtigung einen sehr hohen immateriellen Schadensersatz(Schmerzensgeld).