Verkehrsunfall und Behandlungsfehler:
Der junge Mann ist bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Im Krankenhaus ist dann ein Schädel-Hirn-Trauma grob fehlerhaft nicht erkannt worden, weshalb der Patient schwerste gesundheitliche Schäden erlitten hat, wie Lähmungen, geistige Behinderung, Schlafstörungen, Gelenkschmerzen und weitere mehr. Er wird lebenslänglich Rund-um-die-Uhr gepflegt werden müssen.
Die Schmerzensgeldbemessung
Der Kläger hat Anspruch auf Ersatz seines materiellen Schadens, nämlich des Verdienstausfalls (Erwerbsschaden), den Ersatz des Haushaltsführungsschadens, seiner vermehrten Bedürfnisse, auch Mehrbedarfsschaden genannt, der hier mit ganz erheblichen Pflegekosten zu Buche schlägt.
Darüber hinaus hat er selbstredend einen Anspruch auf immateriellen Schadensersatz (Schmerzensgeld). Das Schmerzensgeld erfüllt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine doppelte Funktion, nämlich die Ausgleichsfunktion und die Genugtuungsfunktion.
Schmerzensgeld als Ausgleich
Schmerzensgeld als Genugtuung
Das Gericht hat bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch das Alter des Geschädigten herangezogen, da die Schmerzen und Leiden höher sind, je mehr Leidenszeit der Verletzte noch zu erdulden hat.
„Das Opfer von Verkehrsunfall und Behandlungsfehler war zum Zeitpunkt des Unfalls und des Ärztepfusch erst 21 Jahre alt“, sagt Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach, „nach der aktuellen Sterbetabelle hat er noch 58 Jahre zu leben. Für diese lange Leidenszeit ist der Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 560.000 € moderat.“