Hohes Schmerzensgeld (800.000,- Euro) für Schwerstgeschädigte bei langem Leidensweg in vollem Bewusstsein (OLG Hamburg, Urteil v. 05.09.2024 – 1 U 95/23)

Nach grober Standardunterschreitung bei der Geburt erlitt der Kläger wegen Sauerstoffmangels eine schwere Hirnschädigung. Der Kläger leidet seitdem unter zahlreichen Folgeschäden, darunter Bewegungsstörungen, Verkrampfungen, der spastischen Lähmung aller vier Extremitäten, also beider Arme und Beine, Epilepsie (Krampfanfälle), Schluck- und Essstörungen, Rückratverkrümmung und muskuläre Hypotonie (Erschlaffung der Muskeln). ​Er ist lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen und kann sich nur mit Unterstützung bewegen.

Der Kardinalpunkt der Schmerzensgeldbemessung war das Bewusstsein des geschädigten Kindes von seinen Einschränkungen: Der Kläger ist kognitiv (geistig) nicht schwer eingeschränkt. Er kann einen Talker mit Augensteuerung bedienen und auf diese Weise kommunizieren. Er kann lesen und rechnen. Er ist sich deshalb seiner schweren körperlichen Beeinträchtigungen bewusst, was sein Leiden verstärkt. Ohne Hoffnung auf Besserung wird er sein gesamtes Leben auf fremde Hilfe angewiesen sein. ​Er kann sein eigenes Befinden gut einschätzen und ist sich des Ausmaßes seiner eigenen Einschränkungen bewusst. Er ist sich zudem der ihm versagten Entfaltungsmöglichkeiten eines normalen Lebens bewusst (Rdnr. 145 des Urteils). Er ist „als Gefangener in seinem Körper“ mit einem regen Geiste in der Lage wahrzunehmen, dass ihm im Vergleich zu anderen Personen die Lebensperspektive mit der Möglichkeit einer freien Entfaltung vollständig zerstört wurde. Der Kläger, so das Gericht, hat nicht einen gesunden Tag erleben dürfen, nimmt aber solche bei anderen Menschen bewusst war. ​

„Diese Entscheidung fußt auf dem gleichen Gedanken, wie das bekannte Urteil des Landgerichts Aurich (bestätigt vom OLG Oldenburg), das gleichfalls 800.000,- Euro zusprach. Junge Geschädigte, die sehr schwere Lebensbeeinträchtigungen für den Rest des noch sehr langen Lebens mit sich herum tragen, sie wahrnehmen und unter ihnen leiden müssen, haben ein Anrecht auf ein angemessenes, nämlich hohes Schmerzensgeld“, sagt Patientenanwalt Dr. Lovis Wambach.

Das vollständige Urteil des Hansea­ti­schen Oberlan­des­ge­richts Hamburg, Urteil vom 5. September 2024 – 1 U 95/23 können Sie hier herunterladen:

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