Wir stellen auf unserer Homepage umfangreiche Informationen über Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche bei schweren Geburtsschäden zur Verfügung. Das Wichtigste erläutern wir Ihnen in einem Erklärvideo ganz am Anfang des Beitrags. Wir zeigen, wie Sie höchstes Schmerzensgeld, maximalen Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden, die Kosten für den Umbau von KFZ und Immobilie sowie optimale Pflege für Ihr Kind erlangen können.
Weil es bei Geburtsschäden um außergewöhnlich viel Geld geht, sind die Einwände der Gegenseite vielfältig: der Versicherer des Krankenhauses wird sagen: die Geburtsleitung sei optimal gewesen, die Aufklärung noch besser, außerdem bestünden Vorschäden aus der Zeit der Schwangerschaft, das Kind sei also sowieso schon krank gewesen im Mutterleib. Außerdem wäre alles schon so lange her gewesen, dass die Ansprüche verjährt seien, also formal schon gar nicht mehr geltend gemacht werden können (Verjährung). Das ist manchmal tatsächlich der Fall, meistens aber nicht. Die Verjährung im Arzthaftungsrecht ist eine so schwierige Frage, dass nur erfahrene Spezialisten diese Frage mit Sicherheit klären können. Wir können das.
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema Verjährung im Bereich der Arzthaftung finden Sie hier:
Verjährung: Definition und Fallstricke
Wir kennen die vorgenannten Einwände und können diesen entgegentreten, bei den medizinischen Einwänden mithilfe von Sachverständigen.
„Das Schmerzensgeld für das Kind ist wichtig, aber auch die übrigen für die Eltern anfallenden Kosten müssen ersetzt werden, wie beispielsweise die Kosten für die Pflege, bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Pflege, die immens hoch sind“, sagt Patientenanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Wambach.
Weiterführende Informationen zum Schmerzensgeld und Schadensersatz
(Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden und Mehrbedarfsschaden)
Schmerzensgeldtabelle (für schwere Schäden) über die Höhe des Schmerzensgeldanspruchs!
Die Schmerzensgeldbemessung ist auch
Thema eines unserer Erklärvideos: