In das Lexikon der Organe ist meine Erfahrung eingeflossen. Die Vielzahl der Fälle von Ärztepfusch, derer ich mich angenommen habe, zeigen, dass bestimmte Organe öfter betroffen sind. Statistisch häufig sind Pfusch bei Hüfte und Knie. Die schwersten Folgen hat die Schädigung des Gehirns. Deshalb ist es am umfangreichsten kommentiert.
Dieses Kompendium soll als Ergänzung meines Lexikon der Patientenrechte von A bis Z (Auge bis Zahn) einen arzthaftungsrechtlichen Überblick geben, welche Organe besonders schadensträchtig sind, nämlich:
Das Auge, die Bandscheibe, die Brust, der Darm, das Gehirn, das Herz, die Hüfte, das Knie, die Lunge, die Prostata, die Wirbelsäule und die Zähne.
In drei Schritten wird
- das Organ dargestellt und erklärt, sodann folgt
- ein Überblick über häufige Behandlungsfehler und schließlich
- eine Zusammenstellung von Schmerzensgeldbeträgen.
Bei älteren Gerichtsurteilen habe ich die Schmerzensgeldbeträge entsprechend dem Verbraucherpreisindex multipliziert und gerundet, um sie an das heutige Preisniveau anzupassen.
Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Wesentlichen die Schwere der Verletzungen, das durch diese bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers.
Beim Vergleich der Höhe der Schmerzensgeldbeträge kann man sehen, welche immensen Spielräume es bei der Schmerzensgeldbemessung gibt (besonders ausgeprägt etwa bei der Erblindung, siehe unter → Auge oder bei Gehirnschäden, siehe unter → Gehirn). Hier kommt es entscheidend auf die Darstellung des Leids und seiner Folgen für das Opfer und auch auf das Verhandlungsgeschick an.
Wir haben für die meisten Organe eine index-angepasste Schmerzensgeldtabelle für Sie erstellt mit vielen Hintergrundinformationen zur Berechnung und Bewertung von Schmerzensgeld und Schadensersatz.