Patienten haben etliche Rechte, von denen die wichtigsten im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind (630a bis 630h BGB). Trotzdem nehmen sie diese Rechte zu oft nicht wahr. Das liegt bisweilen an der Angst vor den „Halbgöttern in Weiß“. Zum großen Teil liegt es aber auch daran, dass das Wissen darüber, welche Rechte man als Patient hat, nicht weit verbreitet ist und klein gehalten wurde. Erst in den letzten Jahren gibt es hier einen Wandel.
Wenn man sich Ärzten, Krankenkassen, Arzneimittelherstellern usw. nicht hilflos ausgeliefert fühlen will, muss man sich zum kritischen und selbstbewussten Patienten fortbilden. Jeder sollte seine Rechte als Patient kennen und wissen, wie er sie im Streitfall durchsetzen kann.
Dieses Lexikon der Patientenrechte mit dem Schwerpunkt des Arzthaftungsrechts soll einen Überblick über die Patientenrechte geben und dabei helfen, ein selbstbewusster und informierter Patient zu werden.
Bei den Verweisen auf andere Artikel dieses Lexikons sind die hervorgehobenen besonders wichtig, die mit einem Pfeil (→) gekennzeichneten sollten unbedingt nachgelesen werden.
Als Ergänzung sind die für die Arzthaftung wichtigsten Paragraphen (§§) aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) angehängt – mit Hervorhebungen von mir.