Der Knorpelverschleiß der Hüfte, die Coxarthrose, ist eine weit verbreitete degenerative Erkrankung ab dem mittleren Alter. Viele Menschen leiden im Lauf ihres Lebens unter Hüftbeschwerden durch eine Coxarthrose, denn sie ist die häufigste Form der Arthrose (Gelenkverschleiß) beim Menschen. Wenn die Lebensqualität des Patienten durch die Schmerzen und die Bewegungseinschränkung stark eingeschränkt ist, wird das erkrankte Hüftgelenk durch ein künstliches Hüftgelenk (Hüftprothese) ersetzt, so auch bei unserem Mandanten. Das Problem: Nach der Operation waren die Schmerzen noch immer da. Damit nicht genug. Der Mandant ist immer wieder vertröstet worden: Alles sei wunderbar gelaufen, die Hüfte gut eingeheilt. Es würde schon werden, sagten die Ärzte der implantierenden Klinik, die unser Mandant immer und immer wieder aufsuchte, weil die Schmerzen nicht aufhörten und sein Leben beeinträchtigten. Erst nach anderthalb Jahren wurde ihm klar: Da kann etwas nicht stimmen. Und: Es stimmte auch nicht. Nachdem der Mandant unsere Spezialkanzlei aufgesucht hatte, habe ich ihn an den Gutachter Prof. Dr. Olivier verwiesen. Wir arbeiten mit Herrn Professor Dr. Olivier zusammen, schauen Sie hier unter: Zusammenarbeit Gutachter. Der Gutachter stellte fest, dass die Prothese im falschen Winkel eingesetzt worden war (lesen Sie mehr: Die grundlegenden Probleme bei Prothesenersatz).
„Die Ärzte haben gewusst, dass sie die Prothese nicht den Facharztstandards entsprechend eingesetzt haben und den Patienten anderthalb Jahre hingehalten. Für diese 18 Monate Quälerei hat der Haftpflichtversicherer dann 40.000,- Euro bezahlen müssen. Damit hat sich das Gutachten (1000,- Euro) mehr als bezahlt gemacht“, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Lovis Wambach.